Kaufinteressentenberatung

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Kaufinteressentenberatung

Sie haben Ihre Immobilie gefunden? Und möchten gerne das jemand Sie bei einem Besichtigungstermin begleitet? Wir unterstützen Sie gerne beim Kauf einer Immobilie mit einer Kaufinteressentenberatung

Wir begleiten Sie gerne mit unserer Kaufinteressentenberatung und schauen uns zusammen ihren Traum von den eigenen vier Wänden zusammen an. Denn Neubauten sind oft gegenüber Bestandsimmobilien teurer und ob der gewünscht Einzugstermin gehalten werden kann, ist oft fraglich. Besonders Bestandsimmobilien aus den Baujahren 1950 bis 1970 haben Charme, sind kurzfristig bezugsfertig, liegen in bevorzugten Lagen und haben oft große Grundstücke. Sie interessieren sich für den Kauf einer Bestandsimmobilie und der Besichtigungstermin steht an? Bei diesem Termin sollte unteranderem der Fokus auf die Beurteilung der Bausubstanz und des allgemeinen Bauzustands sein. Denn es gilt der Grundsatz „gekauft wie gesehen“. Denn nachträglich erkannte Baumängel und Altersschäden können ungeplante Sanierungskosten bedeuten. Diese können nicht ohne weiteres geltend gemacht machen.

Wasserschäden und Feuchtigkeit
Eingedrungenes Wasser oder Feuchtigkeit in der Bausubstanz ist nie gut. Wenn der Schaden erstmal sichtbar ist, kann man davon ausgehen, dass dieser schon länger besteht. Dadurch kann die Gebäudesubstanz erheblich geschwächt werden. Oft bildet sich Schimmel. Sieht nicht nur unschön aus, kann vor allem der Gesundheit schaden.

Der Außenblick – Fassade, Dach & Co
Die Fassade verrät einiges von der Bestandsimmobilie. Sind Setzungsrisse oder auch Reparaturstellen sichtbar. Die Form eines Risses ist auch interessant. Verlaufen diese gerade in vertikaler oder horizontaler Richtung. Oder sind stufenförmige wie auch bogenförmige Risse zu erkennen. Dementsprechend lässt sich der eventuelle Schaden ableiten. Der Sockelbereich unterhalb der Fassade zum Erdreich sollte trocken und in Takt sein.

Elektrik, Vernetzung
Oft ist die Elektrik veraltet. Alte Leitungen sind nach 30 bis 40 Jahren einfach veraltet und auch die Verdrahtung im Sicherungskasten entspricht nicht mehr der heutigen Norm. Fehlende Schutzleiter und auch Fehlerstrom-Schutzschalter (FI-Schalter) sind wichtige Sicherheitsanforderungen.

Energieausweis muss vorliegen
Der Energieausweis gibt einen ersten Überblick auf den Zustand der Bestandsimmobilie. Das Dokument muss bei der ersten Besichtigung vorliegen. Dies ist in der Energieeinsparverordnung geregelt. Der Energieausweis stellt die Energieeffizienzklasse dar und den berechneten oder gemessenen Energieverbrauch. Aussagekräftiger ist der gemessene Energieverbrauch. Ein Blick auf das Ausstellungsdatum ist wichtig.

Gesetzliche Sanierungspflichten – Eigentümerwechsel
Der Gesetzgeber hat mit der Energieeinsparverordnung zahlreiche Sanierungspflichten eingeführt. Sofern der Eigentümer diese nicht umgesetzt hat, überträgt sich die sogenannte Nachrüstpflicht auf Käufer bzw. Erben. Innerhalb von zwei Jahren nach Kaufvertrag, müssen die geforderten Maßnahmen umzusetzen sein. Dabei geht es um:
– Austausch der Heizungsanlage
– Dämmung von Heizungs- und Warmwasserleitung
– Dämmung von Dachboden oder Dach
– Die Heizungsanalage muss mit einer zentralen Regelung ausgestattet sein und
– alle Heizkörpern mit Thermostaten.

Wer die Nachrüstpflichten nicht innerhalb von zwei Jahren nach dem Eigentumsübergang umsetzt, muss mit Bußgeldern rechnen. Käufer von Bestandsimmobilien sollten daher die Anforderungen der Sanierungspflicht genau prüfen.