DIT#3 | Drohnenklassifizierung ab 2024

Drohnen Dienstleistungen für Bauwesen | Industrie | Energieversorger

Ab 2024 gelten in der Europäischen Union (EU) neue Vorschriften für Drohnen, die unter die EU-Drohnenverordnung fallen. Diese Verordnung führt Klassifizierungen für Drohnen ein, die es Betreibern und Piloten erleichtern sollen, die Vorschriften für den sicheren Betrieb ihrer Drohnen zu verstehen und einzuhalten. Die Klassifizierungen werden durch spezifische Kennzeichnungen auf den Drohnen angezeigt. Hier sind die wichtigsten Details zu diesen Klassifizierungen und den entsprechenden Markierungen:

Drohnenklassen und ihre Markierungen

Die neuen EU-Vorschriften teilen Drohnen in fünf Klassen ein, die von C0 bis C4 reichen. Jede Klasse hat spezifische Anforderungen und Einschränkungen. Die Drohnen müssen eine entsprechende CE-Kennzeichnung tragen, die die Klasse angibt, zu der sie gehören.

Klasse C0

  • Gewicht: Bis zu 250 Gramm.
  • Kennzeichnung: CE-Kennzeichnung mit der Klasse „C0“.
  • Anforderungen: Keine besonderen technischen Anforderungen. Diese Drohnen können ohne spezielle Genehmigungen geflogen werden.
  • Einsatzbereich: Für Freizeitaktivitäten, Fotografie, und einfache Aufgaben geeignet.

Klasse C1

  • Gewicht: Bis zu 900 Gramm.
  • Kennzeichnung: CE-Kennzeichnung mit der Klasse „C1“.
  • Anforderungen: Muss unter anderem eine maximale Geräuschgrenze einhalten und über eine elektronische Identifizierung verfügen.
  • Einsatzbereich: Kann in städtischen Gebieten und in der Nähe von Menschen betrieben werden, jedoch mit einigen Einschränkungen bezüglich der Nähe zu unbeteiligten Personen.

Klasse C2

  • Gewicht: Bis zu 4 Kilogramm.
  • Kennzeichnung: CE-Kennzeichnung mit der Klasse „C2“.
  • Anforderungen: Muss unter anderem eine elektronische Identifizierung und ein Geo-Sensibilisierungssystem haben.
  • Einsatzbereich: Für den Betrieb in städtischen Gebieten geeignet, jedoch mit erhöhten Sicherheitsanforderungen und Abständen zu Menschen.

Klasse C3

  • Gewicht: Bis zu 25 Kilogramm.
  • Kennzeichnung: CE-Kennzeichnung mit der Klasse „C3“.
  • Anforderungen: Muss bestimmte technische Anforderungen erfüllen, einschließlich eines Fernidentifizierungssystems.
  • Einsatzbereich: Hauptsächlich für den Einsatz in ländlichen oder wenig besiedelten Gebieten geeignet.

Klasse C4

  • Gewicht: Bis zu 25 Kilogramm (manuelle Steuerung).
  • Kennzeichnung: CE-Kennzeichnung mit der Klasse „C4“.
  • Anforderungen: Drohnen dieser Klasse benötigen keine Fernidentifizierung, da sie nur in Sichtweite und manuell gesteuert werden dürfen.
  • Einsatzbereich: Für traditionelle ferngesteuerte Flugmodelle, die in Sichtweite betrieben werden.

Übergangsregelungen

Für Drohnen, die vor Inkrafttreten dieser Verordnung gekauft wurden, gelten Übergangsregelungen. Diese Drohnen können weiterhin betrieben werden, jedoch unterliegen sie bestimmten Einschränkungen und müssen möglicherweise nachgerüstet oder neu klassifiziert werden, um den neuen Anforderungen zu entsprechen.

Weitere Vorschriften und Anforderungen

Zusätzlich zu den Klassifizierungen gibt es spezifische Anforderungen für den Betrieb von Drohnen in verschiedenen geografischen Zonen, darunter:

  • Offene Kategorie: Für Drohnenflüge in weniger riskanten Umgebungen mit Einschränkungen bezüglich Flughöhe und Entfernung zum Piloten.
  • Spezifische Kategorie: Für riskantere Flüge, die eine detaillierte Risikobewertung und möglicherweise eine Betriebsgenehmigung erfordern.
  • Zertifizierte Kategorie: Für hochriskante Operationen, die strengen Zertifizierungsanforderungen unterliegen.

Fazit

Die Einführung der neuen Klassenmarkierungen für Drohnen ab 2024 stellt einen wichtigen Schritt zur Standardisierung und Erhöhung der Sicherheit im Drohnenbetrieb dar. Drohnenbetreiber müssen sich mit den neuen Vorschriften vertraut machen und sicherstellen, dass ihre Drohnen entsprechend gekennzeichnet und konform sind. Dies trägt dazu bei, einen sicheren und verantwortungsvollen Einsatz von Drohnen im europäischen Luftraum zu gewährleisten.

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